Anträge zur Kostenübernahme
Der Aufenthalt Ihres Kindes im Aufschnaufhaus wird über die Pflegekasse und die Sozialkasse finanziert. Hierzu muss vor jedem Aufenthalt ein entsprechender Antrag gestellt werden.
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Antrag für Pflegekasse (.doc)
Antrag Sozialkasse (.doc)
Antrag Sozialkasse Bezirk (.doc)
Zuständig ist:
- die Pflegekasse Ihrer Krankenversicherung
- die Sozialkasse, die von Ihrem Wohnort abhängt – Baden Württemberg
- der Bezirk Schwaben – Bayrisch Schwaben
Antragsformular "Sozialkasse"
Sie wohnen in Ulm:
Stadt Ulm
Abteilung Soziales
Olgastraße 152
89073 Ulm
Antragsformular "Sozialkasse"
Sie wohnen im Landkreis Alb-Donau:
Landratsamt Alb-Donau-Kreis
Soziale Sicherung
Postfach 2820
89070 Ulm
Antragsformular "Bezirk"
Sie wohnen in Neu-Ulm oder dem Landkreis Neu-Ulm:
Bezirk Schwaben
Sozialverwaltung
86147 Augsburg